Bei der Fleet Immobilien GmbH können Sie sich auf das fachliche Knowhow unserer Mitarbeiter:innen verlassen. Die Kundenzufriedenheit in allen Belangen steht bei uns an erster Stelle. Um diese zu gewährleisten haben wir bei den bekannten Problemen angesetzt und Lösungen geschaffen. Wir stehen Rede und Antwort:
Um unseren Service für Sie als Kunden zu verbessern, haben wir unsere telefonische Erreichbarkeit eingegrenzt. Denn nur so finden wir die Zeit, auch schriftliche Anfragen in angemessener Zeit zu beantworten bzw. Aufträge abzuarbeiten.
Alternativ können Sie uns Schäden, die keine Notfälle sind, auch jederzeit online über unser Schadensformular melden. Ferner befinden sich in der Regel in den Treppenhäusern der von uns betreuten Objekte Aushänge mit den wichtigsten Notfalltelefonnummern.
Die telefonische Erreichbarkeit der Objektbetreuer:
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:30 Uhr, 13:30 — 17:00 sowie Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Telefonsprechzeiten können Sie unsere Notfallnummer, beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch, unter der Telefonnummer 040 238 318 6 83 jederzeit erreichen:
Moderne Neubauten und renovierte Gebäude sind heutzutage besser abgedichtet als in der Vergangenheit. Die Verwendung von Gummidichtungen an Fenstern und Türen sowie optimierter Wärmeschutz minimieren den ungewollten Luftaustausch. Eine detaillierte und leicht verständliche Publikation zu diesem Thema wurde von der Deutschen Energie Agentur (dena) herausgegeben.
In dieser Broschüre erfahren Sie, wie durch richtiges Lüften, Heizen und Möbelarrangement:
Es ist empfehlenswert, sich einen Moment zu nehmen und die dena-Broschüre zu lesen. Es ist eine lohnende Lektüre!
dena – Für ein gesundes Wohnen.
Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) teilnehmen möchten, erleichtert dies sowohl für Sie als auch für uns den Mietzahlungsprozess. Bitte senden Sie uns für das benötigte Formular eine E‑Mail an info@fleet-immobilien.de. Dieses Dokument können Sie zudem verwenden, um uns über Änderungen Ihrer Bankinformationen zu informieren.
Es ist zu beachten, dass sowohl wir als auch die zuständige Bank rund fünf Werktage benötigen, um das SEPA-Mandat zu aktivieren. Sollte Ihr Formular fünf Werktage vor Monatsende bei uns eintreffen, wird das SEPA-Lastschriftmandat für die kommende Mietzahlung am Monatsanfang berücksichtigt.
Die Abbuchung Ihrer Miete per Lastschrift kann ausschließlich zu Beginn des Monats erfolgen.
Grundsätzlich können Vertragspartner aus einem laufenden Mietvertrag ausscheiden. Um sicherzustellen, dass der verbleibende Mieter die Wohnung und alle finanziellen Verpflichtungen langfristig tragen kann, legen wir Wert darauf, aktuelle finanzielle Informationen zu erhalten.
Hierzu bitten wir den verbleibenden Mieter um einen Nachweis seiner wirtschaftlichen Situation. Dies umfasst eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft sowie beigefügte Dokumente (Kopie des Personalausweises und aktuelle Einkommensbelege). Zudem ist es wichtig, dass sich alle Vertragsparteien bezüglich der Kaution einigen und uns dies schriftlich mitteilen.
Für diesen Prozess steht Ihnen unser Formular „Ausscheiden eines Mietvertragspartners” zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass mindestens ein Mieter in der Wohnung verbleiben sollte. Wenn alle Parteien ausscheiden, muss die Wohnung gekündigt werden.
Nachdem wir Ihre Dokumente erhalten und positiv geprüft haben, erstellen wir einen Mietvertragsnachtrag, der von allen Parteien unterzeichnet werden muss.
Wichtig: Bei einem Mietvertrag mit mehreren Parteien kann nicht nur ein Mieter kündigen. Daher sollte der oben skizzierte Prozess befolgt werden.
Ein Wechsel eines Vertragspartners in einem laufenden Mietvertrag ist durchaus machbar. Uns ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle beteiligten Mietvertragspartner in der Lage sind, die Wohnung samt aller finanziellen Pflichten dauerhaft zu übernehmen.
Dafür brauchen wir von den potenziellen und den verbleibenden Mietparteien einen Beleg über ihre gegenwärtige finanzielle Situation. Hierzu gehört eine vollständige Selbstauskunft samt Beilagen (aktuelle Einkommensnachweise und SCHUFA-Berichte aller künftigen Vertragspartner).
Für diesen Zweck können Sie ebenfalls unser Formular “Wechsel eines Mietvertragspartners” verwenden.
Sobald wir Ihre Dokumente erhalten und positiv begutachtet haben, erstellen wir einen Zusatz zum bestehenden Mietvertrag. Dieser muss von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden.
Vertragspartnerwechsel im Mietverhältnis.
Unter bestimmten Umständen, wie einem berechtigten wirtschaftlichen Interesse, ist es in der Regel gestattet, ein Zimmer Ihrer gemieteten Wohnung befristet unterzuvermieten. Bevor Sie die Untervermietung starten, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Hierzu können Sie das „Genehmigung Untervermietung” Formular verwenden. Zusätzlich bitten wir um eine aktuelle SCHUFA-Auskunft des zukünftigen Untermieters sowie Informationen zum geplanten Zeitraum und den Beweggrund der Untervermietung.
In der Regel bestimmt der Mietvertrag, ob und unter welchen Bedingungen Tierhaltung in der gemieteten Wohnung erlaubt ist. Um eine Genehmigung zu beantragen, können Sie unser „Antrag auf Tierhaltung” Formular verwenden. Bitte berücksichtigen Sie, dass das Einreichen des Antrags keine automatische Zustimmung bedeutet. Jeder Antrag wird individuell geprüft und die Entscheidung kann gegebenenfalls auch zurückgenommen werden.
Verstopfungen in den Abwassersystemen resultieren oft aus unsachgemäßer Nutzung durch die Bewohner. Ein Leitfaden von Hamburg Wasser gibt klare Hinweise darüber, welche Gegenstände nicht ins WC gehören. Den Leitfaden können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/service/formulare-downloads/informationsbroschueren/https://www.hamburgwasser.de/formulare-downloads.html?download=217.
Sperrmüll unterscheidet sich vom herkömmlichen Hausmüll und sollte daher nicht in den regulären Müllbehältern der Liegenschaften geworfen werden. An kommunalen Recyclingstationen können Sie jedoch Ihren Sperrmüll oft ohne Gebühr oder zu minimalen Kosten loswerden. Viele Entsorgungsdienste stellen zudem erschwingliche Abholservices für Sperrmüll zur Verfügung. Genauere Hinweise hierzu sind meist auf den Webseiten der zuständigen Entsorgungseinrichtungen zu finden.
Zu Sperrmüll zählen beispielsweise:
Nicht als Sperrmüll anzusehen sind:
Detailliertere Informationen, beispielhaft für Hamburg, erhalten Sie hier: www.srhh.de/srhh/opencms/privatkunden/sperrmuell.
Um die Rechte der Mieter zu wahren, hat der Gesetzgeber strikte formelle Kriterien für die Beendigung von Wohnmietverhältnissen festgelegt.
Deshalb müssen alle Parteien, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, die Kündigung ebenfalls unterschreiben und sie uns per Post zukommen lassen. Das Übersenden der Kündigung per E‑Mail oder Fax ist nach geltender Rechtslage nicht rechtskräftig und berücksichtigt keine Fristen.
Vergessen Sie nicht, auch Ihren Parkplatz zu kündigen, falls ein separater Vertrag für diesen besteht.
Bitte verwenden Sie bei Bedarf unser „Wohnungskündigungsformular”.
Typischerweise erfolgt die Abrechnung der Kaution sechs Wochen nach Vertragsbeendigung. Manchmal kann es aber vorkommen, dass diese Abrechnung bis zur maximalen gesetzlichen Grenze von sechs Monaten dauert.
Zusätzlich zur Auszahlung jeglicher Überschüsse schicken wir Ihnen ein separates Dokument, das die Details der Kautionsabrechnung enthält.
Um sicherzustellen, dass die Kaution problemlos überwiesen wird, benötigen wir Ihre aktuellste Bankinformation. Es wäre hilfreich, uns diese Informationen bereits bei Ihrer Kündigung mitzuteilen.
Um unseren Service für Sie als Kunden zu verbessern, haben wir unsere telefonische Erreichbarkeit eingegrenzt. Denn nur so finden wir die Zeit, auch schriftliche Anfragen in angemessener Zeit zu beantworten bzw. Aufträge abzuarbeiten.
Alternativ können Sie uns Schäden, die keine Notfälle sind, auch jederzeit online über unser Schadensformular melden. Ferner befinden sich in der Regel in den Treppenhäusern der von uns betreuten Objekte Aushänge mit den wichtigsten Notfalltelefonnummern.
Die telefonische Erreichbarkeit der Objektbetreuer:
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:30 Uhr, 13:30 — 17:00 sowie Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Außerhalb der Telefonsprechzeiten können Sie unsere Notfallnummer, beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch, unter der Telefonnummer 040 238 318 6 83 jederzeit erreichen:
Moderne Neubauten und renovierte Gebäude sind heutzutage besser abgedichtet als in der Vergangenheit. Die Verwendung von Gummidichtungen an Fenstern und Türen sowie optimierter Wärmeschutz minimieren den ungewollten Luftaustausch. Eine detaillierte und leicht verständliche Publikation zu diesem Thema wurde von der Deutschen Energie Agentur (dena) herausgegeben.
In dieser Broschüre erfahren Sie, wie durch richtiges Lüften, Heizen und Möbelarrangement:
Es ist empfehlenswert, sich einen Moment zu nehmen und die dena-Broschüre zu lesen. Es ist eine lohnende Lektüre!
dena – Für ein gesundes Wohnen.
Wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) teilnehmen möchten, erleichtert dies sowohl für Sie als auch für uns den Zahlungsprozess. Bitte senden Sie uns für das benötigte Formular eine E‑Mail an info@fleet-immobilien.de. Dieses Dokument können Sie zudem verwenden, um uns über Änderungen Ihrer Bankinformationen zu informieren.
Es ist zu beachten, dass sowohl wir als auch die zuständige Bank rund fünf Werktage benötigen, um das SEPA-Mandat zu aktivieren. Sollte Ihr Formular fünf Werktage vor Monatsende bei uns eintreffen, wird das SEPA-Lastschriftmandat für die kommende Hausgeldzahlung am Monatsanfang berücksichtigt.
Die Abbuchung Ihres Hausgeldes erfolgt per Lastschrift und kann ausschließlich zu Beginn des Monats erfolgen.
Verstopfungen in den Abwassersystemen resultieren oft aus unsachgemäßer Nutzung durch die Bewohner. Ein Leitfaden von Hamburg Wasser gibt klare Hinweise darüber, welche Gegenstände nicht ins WC gehören. Den Leitfaden können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/service/formulare-downloads/informationsbroschueren/https://www.hamburgwasser.de/formulare-downloads.html?download=217.
Sperrmüll unterscheidet sich vom herkömmlichen Hausmüll und sollte daher nicht in den regulären Müllbehältern der Liegenschaften geworfen werden. An kommunalen Recyclingstationen können Sie jedoch Ihren Sperrmüll oft ohne Gebühr oder zu minimalen Kosten loswerden. Viele Entsorgungsdienste stellen zudem erschwingliche Abholservices für Sperrmüll zur Verfügung. Genauere Hinweise hierzu sind meist auf den Webseiten der zuständigen Entsorgungseinrichtungen zu finden.
Zu Sperrmüll zählen beispielsweise:
Nicht als Sperrmüll anzusehen sind:
Detailliertere Informationen, beispielhaft für Hamburg, erhalten Sie hier: www.srhh.de/srhh/opencms/privatkunden/sperrmuell.
Normalerweise erlauben die Gemeinschaftsordnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft, dass ein Eigentümer durch einen Bevollmächtigten auf der Eigentümerversammlung vertreten wird. In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Vollmacht bis zu einem festgelegten Datum vor der Versammlung eingereicht werden muss.
Bitte nutzen Sie die der Einladung beigefügten Vollmacht. Sollten Sie diese nicht finden können, melden Sie sich bitte unter: info@fleet-immobilien.de