FAQ

Online-Service für Eigentümer & Mieter

Bei der Fleet Immo­bilien GmbH kön­nen Sie sich auf das fach­liche Knowhow unser­er Mitarbeiter:innen ver­lassen. Die Kun­den­zufrieden­heit in allen Belan­gen ste­ht bei uns an erster Stelle. Um diese zu gewährleis­ten haben wir bei den bekan­nten Prob­le­men ange­set­zt und Lösun­gen geschaf­fen. Wir ste­hen Rede und Antwort:

Mietverwaltung

Um unseren Ser­vice für Sie als Kun­den zu verbessern, haben wir unsere tele­fonis­che Erre­ich­barkeit einge­gren­zt. Denn nur so find­en wir die Zeit, auch schriftliche Anfra­gen in angemessen­er Zeit zu beant­worten bzw. Aufträge abzuar­beit­en.

Alter­na­tiv kön­nen Sie uns Schä­den, die keine Not­fälle sind, auch jed­erzeit online über unser Schadens­for­mu­lar melden. Fern­er befind­en sich in der Regel in den Trep­pen­häusern der von uns betreuten Objek­te Aushänge mit den wichtig­sten Not­fall­tele­fon­num­mern.

Die tele­fonis­che Erre­ich­barkeit der Objek­t­be­treuer:

Mon­tag bis Don­ner­stag von 9:00 bis 12:30 Uhr, 13:30 — 17:00 sowie Fre­itag von 9:00 bis 12:00 Uhr

Außer­halb der Tele­fon­sprechzeit­en kön­nen Sie unsere Not­fall­num­mer, beispiel­sweise bei einem Wasser­rohrbruch, unter der Tele­fon­num­mer 040 238 318 6 83 jed­erzeit erre­ichen:

Mod­erne Neubaut­en und ren­ovierte Gebäude sind heutzu­tage bess­er abgedichtet als in der Ver­gan­gen­heit. Die Ver­wen­dung von Gum­midich­tun­gen an Fen­stern und Türen sowie opti­miert­er Wärmeschutz min­imieren den unge­woll­ten Luftaus­tausch. Eine detail­lierte und leicht ver­ständliche Pub­lika­tion zu diesem The­ma wurde von der Deutschen Energie Agen­tur (dena) her­aus­gegeben.

In dieser Broschüre erfahren Sie, wie durch richtiges Lüften, Heizen und Möbe­larrange­ment:

  • die Luftqual­ität verbessert wird,
  • das Auftreten von Schim­mel ver­mieden wird,
  • ein angenehmes Wohnam­bi­ente geschaf­fen wird,
  • die Bausub­stanz bewahrt wird
  • und wie Sie Heizkosten reduzieren kön­nen.

Es ist empfehlenswert, sich einen Moment zu nehmen und die dena-Broschüre zu lesen. Es ist eine lohnende Lek­türe!

dena – Für ein gesun­des Wohnen.

Fly­er-Lüf­tung

Wenn Sie am Lastschrifteinzugsver­fahren (SEPA) teil­nehmen möcht­en, erle­ichtert dies sowohl für Sie als auch für uns den Miet­zahlung­sprozess. Bitte senden Sie uns für das benötigte For­mu­lar eine E‑Mail an info@fleet-immobilien.de. Dieses Doku­ment kön­nen Sie zudem ver­wen­den, um uns über Änderun­gen Ihrer Bank­in­for­ma­tio­nen zu informieren.

Es ist zu beacht­en, dass sowohl wir als auch die zuständi­ge Bank rund fünf Werk­tage benöti­gen, um das SEPA-Man­dat zu aktivieren. Sollte Ihr For­mu­lar fünf Werk­tage vor Monat­sende bei uns ein­tr­e­f­fen, wird das SEPA-Lastschrift­man­dat für die kom­mende Miet­zahlung am Monat­san­fang berück­sichtigt.

Die Abbuchung Ihrer Miete per Lastschrift kann auss­chließlich zu Beginn des Monats erfol­gen.

Grund­sät­zlich kön­nen Ver­tragspart­ner aus einem laufend­en Mietver­trag auss­chei­den. Um sicherzustellen, dass der verbleibende Mieter die Woh­nung und alle finanziellen Verpflich­tun­gen langfristig tra­gen kann, leg­en wir Wert darauf, aktuelle finanzielle Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten.

Hierzu bit­ten wir den verbleiben­den Mieter um einen Nach­weis sein­er wirtschaftlichen Sit­u­a­tion. Dies umfasst eine voll­ständig aus­ge­füllte Selb­stauskun­ft sowie beige­fügte Doku­mente (Kopie des Per­son­alausweis­es und aktuelle Einkom­mens­belege). Zudem ist es wichtig, dass sich alle Ver­tragsparteien bezüglich der Kau­tion eini­gen und uns dies schriftlich mit­teilen.

Für diesen Prozess ste­ht Ihnen unser For­mu­lar „Auss­chei­den eines Mietver­tragspart­ners” zur Ver­fü­gung. Beacht­en Sie bitte, dass min­destens ein Mieter in der Woh­nung verbleiben sollte. Wenn alle Parteien auss­chei­den, muss die Woh­nung gekündigt wer­den.

Nach­dem wir Ihre Doku­mente erhal­ten und pos­i­tiv geprüft haben, erstellen wir einen Mietver­tragsnach­trag, der von allen Parteien unterze­ich­net wer­den muss.

Wichtig: Bei einem Mietver­trag mit mehreren Parteien kann nicht nur ein Mieter kündi­gen. Daher sollte der oben skizzierte Prozess befol­gt wer­den.

Auss­chei­den eines Mietver­tragspart­ners

Ein Wech­sel eines Ver­tragspart­ners in einem laufend­en Mietver­trag ist dur­chaus mach­bar. Uns ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle beteiligten Mietver­tragspart­ner in der Lage sind, die Woh­nung samt aller finanziellen Pflicht­en dauer­haft zu übernehmen.

Dafür brauchen wir von den poten­ziellen und den verbleiben­den Miet­parteien einen Beleg über ihre gegen­wär­tige finanzielle Sit­u­a­tion. Hierzu gehört eine voll­ständi­ge Selb­stauskun­ft samt Beila­gen (aktuelle Einkom­men­snach­weise und SCH­U­FA-Berichte aller kün­fti­gen Ver­tragspart­ner).

Für diesen Zweck kön­nen Sie eben­falls unser For­mu­lar “Wech­sel eines Mietver­tragspart­ners” ver­wen­den.

Sobald wir Ihre Doku­mente erhal­ten und pos­i­tiv begutachtet haben, erstellen wir einen Zusatz zum beste­hen­den Mietver­trag. Dieser muss von allen beteiligten Parteien unter­schrieben wer­den.

Ver­tragspart­ner­wech­sel im Mietver­hält­nis.

Wech­sel eines Ver­tragspart­ners

Unter bes­timmten Umstän­den, wie einem berechtigten wirtschaftlichen Inter­esse, ist es in der Regel ges­tat­tet, ein Zim­mer Ihrer gemieteten Woh­nung befris­tet unterzu­ver­mi­eten. Bevor Sie die Unter­ver­mi­etung starten, benöti­gen Sie die Zus­tim­mung des Ver­mi­eters. Hierzu kön­nen Sie das „Genehmi­gung Unter­ver­mi­etung” For­mu­lar ver­wen­den. Zusät­zlich bit­ten wir um eine aktuelle SCH­U­FA-Auskun­ft des zukün­fti­gen Unter­mi­eters sowie Infor­ma­tio­nen zum geplanten Zeitraum und den Beweg­grund der Unter­ver­mi­etung.

Genehmi­gung Unter­ver­mi­etung

In der Regel bes­timmt der Mietver­trag, ob und unter welchen Bedin­gun­gen Tier­hal­tung in der gemieteten Woh­nung erlaubt ist. Um eine Genehmi­gung zu beantra­gen, kön­nen Sie unser „Antrag auf Tier­hal­tung” For­mu­lar ver­wen­den. Bitte berück­sichti­gen Sie, dass das Ein­re­ichen des Antrags keine automa­tis­che Zus­tim­mung bedeutet. Jed­er Antrag wird indi­vidu­ell geprüft und die Entschei­dung kann gegebe­nen­falls auch zurückgenom­men wer­den.

Antrag auf Tier­hal­tung

Ver­stop­fun­gen in den Abwasser­sys­te­men resul­tieren oft aus unsachgemäßer Nutzung durch die Bewohn­er. Ein Leit­faden von Ham­burg Wass­er gibt klare Hin­weise darüber, welche Gegen­stände nicht ins WC gehören. Den Leit­faden kön­nen Sie unter fol­gen­dem Link abrufen: https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/service/formulare-downloads/informationsbroschueren/https://www.hamburgwasser.de/formulare-downloads.html?download=217.

Sper­rmüll unter­schei­det sich vom herkömm­lichen Haus­müll und sollte daher nicht in den reg­ulären Müll­be­häl­tern der Liegen­schaften gewor­fen wer­den. An kom­mu­nalen Recy­clingsta­tio­nen kön­nen Sie jedoch Ihren Sper­rmüll oft ohne Gebühr oder zu min­i­malen Kosten loswer­den. Viele Entsorgungs­di­en­ste stellen zudem erschwingliche Abholser­vices für Sper­rmüll zur Ver­fü­gung. Genauere Hin­weise hierzu sind meist auf den Web­seit­en der zuständi­gen Entsorgung­sein­rich­tun­gen zu find­en.

Zu Sper­rmüll zählen beispiel­sweise:

  • Groß­for­matige Entsorgungsstücke
  • Ein­rich­tungs­ge­gen­stände
  • Nicht befüllte Kisten
  • Volu­minöse, leere Ver­pack­un­gen
  • Elek­trogroßgeräte wie Kühlschränke
  • Andere Haushalts­ge­gen­stände, die nicht in nor­male Mülleimer passen

Nicht als Sper­rmüll anzuse­hen sind:

  • Gewerbe- und Indus­trieabfälle
  • Alles, was sich in nor­male Abfall­be­häl­ter pack­en lässt (wie z.B. zerklein­erte Tep­piche)
  • Pflanzen­reste, inklu­sive dick­er Zweige
  • Bau­ma­te­ri­alien (ein­schließlich Garten­hüt­ten)
  • Säcke, Behält­nisse und Kar­tons, die mit Müll gefüllt sind, sowie kri­tis­che Stoffe

Detail­liert­ere Infor­ma­tio­nen, beispiel­haft für Ham­burg, erhal­ten Sie hier: www.srhh.de/srhh/opencms/privatkunden/sperrmuell.

Um die Rechte der Mieter zu wahren, hat der Geset­zge­ber strik­te formelle Kri­te­rien für die Beendi­gung von Wohn­mi­etver­hält­nis­sen fest­gelegt.

Deshalb müssen alle Parteien, die den Mietver­trag unterze­ich­net haben, die Kündi­gung eben­falls unter­schreiben und sie uns per Post zukom­men lassen. Das Übersenden der Kündi­gung per E‑Mail oder Fax ist nach gel­tender Recht­slage nicht recht­skräftig und berück­sichtigt keine Fris­ten.

Vergessen Sie nicht, auch Ihren Park­platz zu kündi­gen, falls ein sep­a­rater Ver­trag für diesen beste­ht.

Bitte ver­wen­den Sie bei Bedarf unser „Woh­nungskündi­gungs­for­mu­lar”.

Kündi­gung Woh­nung

Typ­is­cher­weise erfol­gt die Abrech­nung der Kau­tion sechs Wochen nach Ver­trags­beendi­gung. Manch­mal kann es aber vorkom­men, dass diese Abrech­nung bis zur max­i­malen geset­zlichen Gren­ze von sechs Monat­en dauert.

Zusät­zlich zur Auszahlung jeglich­er Über­schüsse schick­en wir Ihnen ein sep­a­rates Doku­ment, das die Details der Kau­tion­s­abrech­nung enthält.

Um sicherzustellen, dass die Kau­tion prob­lem­los über­wiesen wird, benöti­gen wir Ihre aktuell­ste Bank­in­for­ma­tion. Es wäre hil­fre­ich, uns diese Infor­ma­tio­nen bere­its bei Ihrer Kündi­gung mitzuteilen.

WEG Verwaltung

Um unseren Ser­vice für Sie als Kun­den zu verbessern, haben wir unsere tele­fonis­che Erre­ich­barkeit einge­gren­zt. Denn nur so find­en wir die Zeit, auch schriftliche Anfra­gen in angemessen­er Zeit zu beant­worten bzw. Aufträge abzuar­beit­en.

Alter­na­tiv kön­nen Sie uns Schä­den, die keine Not­fälle sind, auch jed­erzeit online über unser Schadens­for­mu­lar melden. Fern­er befind­en sich in der Regel in den Trep­pen­häusern der von uns betreuten Objek­te Aushänge mit den wichtig­sten Not­fall­tele­fon­num­mern.

Die tele­fonis­che Erre­ich­barkeit der Objek­t­be­treuer:

Mon­tag bis Don­ner­stag von 9:00 bis 12:30 Uhr, 13:30 — 17:00 sowie Fre­itag von 9:00 bis 12:00 Uhr

Außer­halb der Tele­fon­sprechzeit­en kön­nen Sie unsere Not­fall­num­mer, beispiel­sweise bei einem Wasser­rohrbruch, unter der Tele­fon­num­mer 040 238 318 6 83 jed­erzeit erre­ichen:

Mod­erne Neubaut­en und ren­ovierte Gebäude sind heutzu­tage bess­er abgedichtet als in der Ver­gan­gen­heit. Die Ver­wen­dung von Gum­midich­tun­gen an Fen­stern und Türen sowie opti­miert­er Wärmeschutz min­imieren den unge­woll­ten Luftaus­tausch. Eine detail­lierte und leicht ver­ständliche Pub­lika­tion zu diesem The­ma wurde von der Deutschen Energie Agen­tur (dena) her­aus­gegeben.

In dieser Broschüre erfahren Sie, wie durch richtiges Lüften, Heizen und Möbe­larrange­ment:

  • die Luftqual­ität verbessert wird,
  • das Auftreten von Schim­mel ver­mieden wird,
  • ein angenehmes Wohnam­bi­ente geschaf­fen wird,
  • die Bausub­stanz bewahrt wird
  • und wie Sie Heizkosten reduzieren kön­nen.

Es ist empfehlenswert, sich einen Moment zu nehmen und die dena-Broschüre zu lesen. Es ist eine lohnende Lek­türe!

dena – Für ein gesun­des Wohnen.

Fly­er-Lüf­tung

Wenn Sie am Lastschrifteinzugsver­fahren (SEPA) teil­nehmen möcht­en, erle­ichtert dies sowohl für Sie als auch für uns den Zahlung­sprozess. Bitte senden Sie uns für das benötigte For­mu­lar eine E‑Mail an info@fleet-immobilien.de. Dieses Doku­ment kön­nen Sie zudem ver­wen­den, um uns über Änderun­gen Ihrer Bank­in­for­ma­tio­nen zu informieren.

Es ist zu beacht­en, dass sowohl wir als auch die zuständi­ge Bank rund fünf Werk­tage benöti­gen, um das SEPA-Man­dat zu aktivieren. Sollte Ihr For­mu­lar fünf Werk­tage vor Monat­sende bei uns ein­tr­e­f­fen, wird das SEPA-Lastschrift­man­dat für die kom­mende Haus­geldzahlung am Monat­san­fang berück­sichtigt.

Die Abbuchung Ihres Haus­geldes erfol­gt per Lastschrift und kann auss­chließlich zu Beginn des Monats erfol­gen.

Ver­stop­fun­gen in den Abwasser­sys­te­men resul­tieren oft aus unsachgemäßer Nutzung durch die Bewohn­er. Ein Leit­faden von Ham­burg Wass­er gibt klare Hin­weise darüber, welche Gegen­stände nicht ins WC gehören. Den Leit­faden kön­nen Sie unter fol­gen­dem Link abrufen: https://www.hamburgwasser.de/privatkunden/service/formulare-downloads/informationsbroschueren/https://www.hamburgwasser.de/formulare-downloads.html?download=217.

Sper­rmüll unter­schei­det sich vom herkömm­lichen Haus­müll und sollte daher nicht in den reg­ulären Müll­be­häl­tern der Liegen­schaften gewor­fen wer­den. An kom­mu­nalen Recy­clingsta­tio­nen kön­nen Sie jedoch Ihren Sper­rmüll oft ohne Gebühr oder zu min­i­malen Kosten loswer­den. Viele Entsorgungs­di­en­ste stellen zudem erschwingliche Abholser­vices für Sper­rmüll zur Ver­fü­gung. Genauere Hin­weise hierzu sind meist auf den Web­seit­en der zuständi­gen Entsorgung­sein­rich­tun­gen zu find­en.

Zu Sper­rmüll zählen beispiel­sweise:

  • Groß­for­matige Entsorgungsstücke
  • Ein­rich­tungs­ge­gen­stände
  • Nicht befüllte Kisten
  • Volu­minöse, leere Ver­pack­un­gen
  • Elek­trogroßgeräte wie Kühlschränke
  • Andere Haushalts­ge­gen­stände, die nicht in nor­male Mülleimer passen

Nicht als Sper­rmüll anzuse­hen sind:

  • Gewerbe- und Indus­trieabfälle
  • Alles, was sich in nor­male Abfall­be­häl­ter pack­en lässt (wie z.B. zerklein­erte Tep­piche)
  • Pflanzen­reste, inklu­sive dick­er Zweige
  • Bau­ma­te­ri­alien (ein­schließlich Garten­hüt­ten)
  • Säcke, Behält­nisse und Kar­tons, die mit Müll gefüllt sind, sowie kri­tis­che Stoffe

Detail­liert­ere Infor­ma­tio­nen, beispiel­haft für Ham­burg, erhal­ten Sie hier: www.srhh.de/srhh/opencms/privatkunden/sperrmuell.



 

Nor­maler­weise erlauben die Gemein­schaft­sor­d­nun­gen der Woh­nung­seigen­tümerge­mein­schaft, dass ein Eigen­tümer durch einen Bevollmächtigten auf der Eigen­tümerver­samm­lung vertreten wird. In manchen Fällen kann es jedoch vorkom­men, dass die Voll­macht bis zu einem fest­gelegten Datum vor der Ver­samm­lung ein­gere­icht wer­den muss.

Bitte nutzen Sie die der Ein­ladung beige­fügten Voll­macht. Soll­ten Sie diese nicht find­en kön­nen, melden Sie sich bitte unter: info@fleet-immobilien.de