Verwalterwechsel
Verwalterwechsel - so läuft es richtig
Es gibt viele Gründe, warum Wohnungseigentümergemeinschaften die Hausverwaltung wechseln wollen und einen Verwalterwechsel anstreben. Unzufrieden mit der Betreuung durch die Wohngemeinschaft, allfällige Differenzen in der Abrechnung oder die Hausverwaltung hat die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft nicht umgesetzt. In den meisten Fällen laufen bestehende Verwalterverträge aus, sodass Sie die Möglichkeit haben, Preise und Leistungen zu vergleichen. Grundsätzlich unterscheiden müssen Sie zwischen dem regulären und fristgerechten Verwalterwechsel nach Ablauf der Geltungsdauer und der Abberufung aus wichtigem Grund während der Laufzeit. Damit es funktioniert, müssen Sie als Eigentümer mehrere Punkte beachten. Hier finden Sie nicht nur alle Informationen, die für den Verwalterwechsel wichtig sind, sondern auch eine Checkliste zur Kündigung und Überprüfung des neuen Hausverwalters.
Lohnt sich ein Verwalterwechsel?
Für die kaufmännische und technischen Belange der Immobilie sind professionelle Hausverwalter zuständig. Auf keinen Fall darf eine normale Hausverwaltung mit einem Hausmeister oder einem Facility-Service verwechseln. Hausverwaltungen sind für die Überwachung der Aktivitäten, die Einholung von Angeboten, die Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister und die Abrechnung verantwortlich. Der Hausverwalter organisiert auch die jährliche Eigentümerversammlung. Hier werden die anstehenden Reparaturen angesprochen, Haushaltspläne und weitere Aspekte abgearbeitet und die dazu getroffenen Beschlüsse – vom Verwalter – protokolliert. Welche Aufgaben der Hausverwalter im Gesamtpaket übernimmt, ist im Verwaltervertrag festgelegt.
So funktioniert ein Verwalterwechsel
Vorab ein wichtiger Hinweis: Sollte keine
fristgerechte Kündigung des Verwalters erfolgen, verlängert sich der
Verwaltervertrag nicht automatisch. Verwalterverträge werden meistens für einen
bestimmten Zeitraum definiert – in der Regel drei bis fünf Jahre – und müssen
nach Ablauf erneuert werden. Für einen Verwalterwechsel während der
Vertragslaufzeit muss ein nachweislich wichtiger Grund vorliegen, damit eine Verwalterwechsel
auch vor Gericht wirksam ist. Gründe für einen vorzeitigen Verwalterwechsel
können beispielsweise Korruption, Überschuldung, Unterlassung von
Entscheidungsvorlagen, gefälschte Sitzungsprotokolle oder Insolvenz des
Hausverwalters sein. Nach dem neuen WEG Gesetzt (Gültig ab 31.12.2020) können
Sie einen Verwalter jederzeit ohne Angabe von Gründen Abberufen. Eine
Kündigungsvorlage finden Sie hier.
Die neue Hausverwaltung
Sobald der Verwaltervertrag gekündigt wurde, sollten Sie sich schnellstmöglich auf die Suche nach einem neuen Hausverwalter begeben. Nun geht es darum, den passenden Verwalter zu finden, der Ihren Anforderungen entspricht. Dabei sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Verwalterjob ohne verpflichtende Ausbildung
Um die Tätigkeit als Hausverwaltung auszuüben schreib das Gesetzt keine Berufsausbildung vor. Ab dem 01.08.2018 sind Hausverwaltungen jedoch der Weiterbildung verpflichtet. Hintergrund hierfür ist die Berufszulassungsregelung in §34c der Gewerbeordnung. Die Hausverwaltungen müssen sich weiterbilden an On-und offline Seminaren, welche durch Verbände angeboten werden. Wir, die Fleet Immobilien GmbH setzt nur auf ausgebildetes Fachpersonal, welches mindestens eine Ausbildung als Immobilienkauffrau*mann (Kauffrau*mann des Grundstücks und Wohnungswirtschaft) erfolgreich bestanden hat. Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband der Hausverwalter e.V. bilden wir uns stetig weiter und gehen mit dem Laufe der Zeit.
Am besten nah dran
Nicht zu vergessen ist die Nähe Ihres Objekts zum idealen Verwalter. Das verwaltete Objekt sollte zumindest in derselben Stadt oder im Speckgürtel sein. Treten Probleme auf, die schnellstens und teils vor Ort geregelt werden müssen, ist keinem Eigentümer damit geholfen, dass die Immobilienverwaltung für Ihre Kontrollaufgabe erstmal einen Tag anreisen muss. Wohnanlagen welche max. 100km entfernt sind, gelten für uns als gut zu erreichen, sodass wir bei Bedarf schnell vor Ort sein können. Hierzu gehören auch regelmäßige Begehungen der Wohnanlage, bei der auch die allgemeine Bausubstanz des Hauses begutachtet wird. Wir bieten Ihnen eine technische Grundbetreuung der Wohnanlage und darüber hinaus einen weiterführenden Service mit technischen Gerätschaften wie z.B. einem Feuchtigkeitsmesser nach Bedarf.
Finanzielle Absicherung des Hausverwalters
Wenn Sie Ihre Hausverwaltung wechseln, sollten Sie deren Hauptaufgabe verstehen: Eine Hausverwaltung kümmert sich um Ihre finanziellen Interessen. Sorgen Sie in diesem Zusammenhang für eine angemessene finanzielle Absicherung von einem potenziellen Hausverwalter. Schließlich stehen manchmal hohe Werte im Raum – monatlich und jährlich. Die entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist die Grundlage.
Verwaltung ist Vertrauenssache! Durch die Übertragung der WEG-Verwaltung an eine Hausverwaltung geben Sie hohe Vermögenswert ein die Hände eines Dienstleisters. Falls also tatsächlich mal ein Schaden entsteht, so muss sichergestellt sein, dass die WEG ausreichend abgesichert ist und der Schaden über die jeweilige Versicherung beglichen wird. Wir, die Fleet Immobilien GmbH verfügt über eine Vermögens- und Vertrauensschadensversicherung mit einer Deckungssumme von je 500.000,00€ je Schadenfall. Hierdurch ist sichergestellt, dass im Schadensfall ein sofortiger Ausgleich an die Gemeinschaft erfolgt.
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